
Thanks to Rev. Wilhelm Torgerson for the fine translation of "A Theology of Mercy."
Pastor H.
Theologie der Barmherzigkeit
von Matthew C. Harrison
(vormaliger Diakoniedirektor, jetzt Präses der Lutherischen Kirche – Missouri Synode)
St. Louis, Missouri, USA
Liebe, Einsatz und sich um Bedürftige Kümmern (diakonische Barmherzigkeit/Liebe) sind Taten, deren Motivation aus dem Evangelium kommt, wenn der Glaube (fides qua creditur – der Glaube, womit wir glauben) die Gerechtigkeit Christi und seine Wohltaten ergreift zum ewigen Leben (CA IV + VI). Das so ergriffene Evangelium wirkt Liebe. Und die Liebe sucht und dient dem Nächsten.
Die Liebe zum Nächsten, zunächst ein vom Gesetz Gottes befohlenes Handeln, re-flektiert zutiefst das Wesen des Dreieinigen Gottes, Vater, Sohn und Heiligem Geist (1. Joh. 4,7)). Solche Liebe hat ihre Quelle und Motivation in dem tiefen Nährboden und der Ganzheit des wahren Glaubens (fides quae creditur – der Glaube, was wir glauben). Folglich:
1. Die Quelle diakonischer Liebe ist die Heilige Dreifaltigkeit.
Der Sohn ist geboren aus dem Vater vor aller Ewigkeit. Der Heilige Geist geht aus von dem Vater und dem Sohn. Solches Geboren sein und Ausgehen sind trinitarische Akte der Liebe, welche das Gemeinsame Gottes zum Ausdruck bringt. In diesen Akten des Dreieinigen Gottes, geschehen sowohl in aller Ewigkeit wie auch innerhalb der Zeit, wird die Menschheit zum Objekt göttlicher Liebe und Barmherzigkeit (Joh 3,16; Luk 6,36; 1. Joh 3,16+17; Jak 3,17). Diakonische Liebe reflektiert das ureigenste Wesen Gottes.
2. Diakonische Liebe entsteht aus der Menschwerdung und Erniedrigung Christi.
In Christus ist der ewige Gott Mensch geworden. Diese Identität hat Christus angenom- men, damit er seinen “Brüdern“ (Heb. 2,17) Barmherzigkeit erweise. Der Dienst des Christen am Nächsten hat seine Quelle, Motivation und Beispiel in der menschgewor-denen, erlösenden, sühnenden tätigen Liebe Christi (Phil. 2,1-11).
3. “Gott will, dass alle Menschen zur Erkenntnis der Wahrheit kommen und gerettet werden“ (1. Tim. 2,4)
Eine der Bibel und dem lutherischen Bekenntnis gemäße Theologie der Barmherzigkeit bekennt klar, “das ist von Ewigkeit bei dem Vater beschlossen, wen er wolle selig ma-chen, den wolle er durch Christus selig machen, wie er selber spricht: Niemand kommt zum Vater denn durch mich (Joh. 14,6). Und abermals: Ich bin die Tür; wenn jemand durch mich eingeht, der wird gerettet werden (Joh. 10,9)“ (FC SD XI,66). Diese Grund-wahrheit der Bibel, dass es außer durch den Glauben an Christus und sein Verdienst kein Heil gibt, beseelt alles Wirken der Kirche an den Notleidenden. Wenn das nicht der
Beweggrund ist, dann ist solches Wirken eine rein weltliche Angelegenheit, die von jedweder Gruppe unserer Gesellschaft ausgeführt werden kann.
4. Die Gaben des Evangeliums bringen Vergebung und daraus entsteht barmher-ziges Leben.
Ein Leben, das Barmherzigkeit (Gnade!) empfangen hat, kann nicht anders als seinem Nächsten barmherzig zu sein (Liebe!). Also entsteht aus dem barmherzigen Bad der heiligen Taufe (Röm. 6,1 f.) barmherziges Leben (Röm. 7,4-6). In der heiligen Absolution bewirken die barmherzigen Worte des Evangeliums barmherziges Reden und Handeln (Matt. 18,21 f.). Im heiligen Abendmahl gibt sich Christus uns, auf dass wir uns dem Nächsten geben können (1. Kor. 10,15-17; 1. Kor. 12,12 f. + 26). “Weiter haben wir nun oft gesagt, dass rechtschaffene Buße ohne gute Werke und Früchte nicht sein könne… tröstlich, freundlich sein dem Nächsten, den Armen nach Vermögen helfen“ (Apol. XII, 174).
5. Das Gebot Jesu und sein Beispiel der Liebe für den ganzen Menschen bleibt das überragende Beispiel für unser Leben in dieser Welt und für die Fürsorge an den an Leib und Seele Bedürftigen.
Der Dienst des Herrn Christus in Palästina fasste zusammen die Verkündigung der Vergebung und Taten der Barmherzigkeit, der Zuwendung und der Heilung (Luk. 5, 17-26). Ebenso sandte Christus die Apostel aus, um die Frohe Botschaft zu verkünden so-wie zu heilen (Luk. 9,2 f.). Christus hat geboten, dass sein Evangelium von der Verge-bung allen gepredigt wird (Matt. 28; Mark. 16) und dass “alle Völker“ getauft werden zur Vergebung der Sünden. Dazu hat Christus seiner Kirche seiner Kirche das Festmahl seines Leibes und Blutes zur Vergebung, zu neuem Leben und zum Heil gestiftet. Und als Hinweis auf den Jüngsten Tag hat Christus auf die hohe Bedeutung der Barmherzig-keit im Leben der Kirche hingewiesen (Matt. 25).
6. Als Gemeinschaft engagiert sich die Kirche in einem Leben der Barmherzigkeit.
Natürlich spricht das Neue Testament auch von Taten der Barmherzigkeit, der Liebe und der Güte, die der Einzelne ausführt im Rahmen seiner jeweiligen individuellen Berufung. Darüber hinaus aber bezeugt sowohl das Alte wie auch das Neue Testament ein “gemeinschaftliches (corporate) Leben der Barmherzigkeit“ des Volkes Gottes (corpus = Leib). Durch den sowohl fleischgewordenen wie auch sakramentalen Leib Christi wird der mystische Leib Christi – nämlich die Kirche -- erst geschaffen. Wenn also “ein Glied leidet, so leiden alle Glieder mit“ (1. Kor. 12,26). Ganz klar weisen die Einrichtung des Protodiakonischen Amtes in Apg. 6 und die Sammlung des Apostels Paulus für die Armen in Jerusalem (Apg. 11,29; 2. Kor. 8,1-15) auf das gemeinschaftliche kirchliche Leben der Barmherzigkeit, die in diesen theologischen Aussagen begründet sind.
7. Die lutherischen Bekenntnisse sprechen ausdrücklich und wiederholt davon, dass Werke diakonischer Liebe (Spenden; Gaben; Werke der Liebe) als Wirklichkeit im gemeinschaftlichen Leben der Kirche vorausgesetzt werden dürfen und müssen.
Beispiel: Zum Schluss des Traktates über die Gewalt und den Primat des Papstes wird die Frage der Kircheneinkünfte angesprochen: “Die Bischöfe sollen bedenken, dass ihre Güter und Einkommen gestiftet sind als Almosen, die der Kirche dienen, welche solche Güte darf zur Unterhaltung der Kirchendiener und gelehrter Leute aufwenden und etliche Arme zu versorgen…“ (Trakt 80-82).
Siehe auch Apol. IV,192 f. (BSELK S. 198): “In dieser Weise denken wir auch über jedes gute Werk in den einfachsten Berufungen u n d im Privaten. In solchen Werken tri-umphiert Christus über den Teufel, wie denn auch die Verteilung von Gaben durch die Korinther (1. Kor. 16,1) ein heiliges Werk und Opfer war, ein Kampf Christi gegen den Teufel; dieser arbeitet dahin, dass nichts getan wird zum Lobe Gottes.“
Ganz ausdrücklich betonen die Schmalkaldischen Artikel, dass in den “Werken der Liebe“ (opera caritatis), zusammen mit einträchtiger Lehre, Glaube, Sakramente und Gebete, die Kirche und ihre Bischöfe (Pastoren) „fleißig zusammenhalten“ (SA II,IV,9 – summa cum diligentia coniuncto).
8. Die Berufung zur Barmherzigkeit gilt allen Ebenen der Kirche.
Luther hat darauf verwiesen, dass die Berufung zur diakonischen Liebe und zur Barm-herzigkeit so umfassend ist wie die Not des Nächsten es ist. Während der Ruf, die No-tleidenden zu lieben, vor allen anderen dem einzelnen Christen gilt (liebe deinen Näch-sten wie dich selbst), so gilt der Ruf zur diakonischen Liebe den Christen als Gemein-schaft (die Kirche!), ob nun in der Gemeinde oder gesamtkirchlich, ob national oder international (1. Kor. 16,1-4; Apg. 11,28; Röm. 15,26; 2. Kor. 8,1-15; Apg. 24,17).
9. Innerhalb der Kirche gibt es eine Vielzahl von diakonischen Berufungen.
Innerhalb verschiedener Gemeinschaften dienen einzelne Personen in ihren diakoni-schen Berufungen (Hirtensorge für die Notleidenden; Kaplansdienste und Seelsorge; Diakon; Diakonisse; Gemeindeschwester; medizinische Berufe; eine Anzahl von verwal-tungstechnischen und leitenden Arbeitsbereichen; usw.). Diese diakonischen Berufun-gen sind flexibel in der Form und ergeben sich aus den verschiedenen Notwendigkeiten (siehe dazu Apg. 6). Innerhalb des kirchlichen Kontextes muss das gemeinsame Ziel die Integration der Evangeliumsverkündigung, des Glaubens, des Gottesdienstes und die Versorgung der Notleidenden sein. Die ganze Palette legitimer Wissensgebiete mensch-licher Zuwendung (die Gaben des 1. Artikels!) kommt so in der kirchlichen Diakonie zur Anwendung, in dem Maße, wie diese Wissensgebiete und Arbeitsmittel dem Evan-gelium und der Lehre der Hl. Schrift nicht widersprechen. “Das Reich Christi ist geistlich …aber zwischenzeitlich halten wir uns an die legitimen politischen Gesetze der Völker, in denen wir leben, gleichwie wie wir auch von der Medizin Gebrauch machen, von der Architektur, der Nahrung, vom Trinkens und von der Luft“ (Apol. XVI,54).
10. Die kirchlichen Werke der Barmherzigkeit gehen über die Grenzen der Kirche hinaus.
Im Neuen wie im Alten Testament wird eine Priorität gesetzt bezüglich der Hilfe für Notleidende in der rechtgläubigen Gemeinschaft derer, die an Christus glauben. Aber wie auch das Evangelium selbst über die Kirche hinausstrahlt und sich an alle wendet, so kann und darf die Liebe zum Nächsten sich nicht nur an die Gemeinschaft rechtgläu-biger Lutheraner richten. In Befolgung des apostolischen Gebotes, “Gutes zu tun an jedermann, allermeist an des Glaubens Genossen“ (Gal. 6,10), werden wir die diakoni-sche Arbeit tatkräftig ausrichten an denen, die in unserer Mitte Not leiden. Aber das diakonische Leben der Kirche berührt auch andere über ihre Grenzen hinaus in dem Maß, dass der zu begegnenden Not und ihren jeweiligen von Gott geschenkten Ressour-cen angemessen ist (1. Kor. 9,10+11).
Die missionarische Arbeit der Kirche ist der auf Dauer angelegte Bereich, in dem auch diakonische Liebe und Barmherzigkeit zum Ausdruck kommen. Die diakonische Liebe stellt dabei so etwas wie eine “Vor-Evangelisierung“ dar, was durchaus richtig ist, so-lange das Wort (das Evangelium) und die Tat (die Liebe) immer und gemeinsam das missionarische Leben der Kirche prägen. Dabei haben der Liebesdienst an den lutheri-schen Partnerkirchen und ihre Stärkung immer Priorität. Wenn wir dann über diese Grenzen in Liebe hinausgehen, je nach Intensität der Not und der Gelegenheit (z.B. bei großen Naturkatastrophen) und gemeinsam mit unsern Partnern, dann ist das durchaus legitim, wenn die Motivation und die Erwartung aller Beteiligten klar ist. Das gebietet die theologische und die ethische Integrität sowie unsere evangelische Freiheit.
11. Die Kirche arbeitet mit anderen zusammen, um in menschlichen Nöten zu helfen.
Cooperatio in externis (Zusammenarbeit in äußerlichen Angelegenheiten) beschreibt seit langer Zeit die legitime Möglichkeit der Kirche, mit anderen Organisationen zusammen-zuarbeiten (seien es nun andere Kirchen, Vereine, lutherisch, christlich oder nicht), um menschlichen Nöten zu begegnen. In äußeren Angelegenheiten zusammenzuarbeiten bedeutet, sich einem gemeinsamen Ziel verpflichtet zu wissen, ohne dass es kirchliche Gemeinschaft (communio in sacris) notwendig macht, diese erfordert oder eine solche geistliche Gemeinschaft sowie die gemeinsame Evangeliumsverkündigung und Sakra-mentsausteilung impliziert. Solche Zusammenarbeit hat praktische Gründe (z.B. Mangel an ausreichenden Ressourcen bei den jeweils einzelnen). Die Ausführung solcher ge-meinsamer Projekte (gerade unter verschiedenen christlichen Kirchen) können aber auch als Ausdruck der Katholizität der Kirche (siehe dazu die Vorrede der Konkordien-formel) und unserer Liebe zu den Mitchristen gewertet werden. Gerade durch solche Zusammenarbeit hat unsere LCMS immer mal wieder Gelegenheit, theologische Ein-deutigkeit einzufordern und auf die Wahrheit des Wortes Gottes zu verweisen; dadurch leistet sie einen positiven ökumenischen Beitrag. Beispiel solcher Zusammenarbeit wä-ren die Unterstützung für eine lokale kirchliche Lebensmittelausgabe, aber auch die recht komplizierte Anerkennung von und Zusammenarbeit mit unabhängigen christli-chen Organisationen.
Solche gemeinsame Arbeit setzt die Anerkennung von Lehrdifferenzen und die jeweils eigene theologische Identität der Zusammenarbeitenden voraus.
12. Die lutherische Lehre von den zwei Regierweisen Gottes (2-Reiche-Lehre) schenkt der Kirche große Freiheit, sich vor Ort zu engagieren und tätig zu sein.
Die Kirche hat eine wichtige Rolle in ihrer jeweiligen Umgebung (lokal, national, inter-national) auszuführen auch durch die Tatsache, dass die Gemeinden und die nationalen Kirchen auch als Körperschaften “Mitbürger“ (corporate citizens) in ihren Lokalitäten sind. Als solche bringen sich Gemeinden, Kirchen und Synoden als eben solche Mitbür-ger in ihren Kommunen in “Gottes Reich zur Linken“ ein; sie unterstützen ehrenwerte gesellschaftliche Ziele (bürgerschaftliches Engagement, gerechte Gesetze, Schutz der Schwachen, Wohnungsbau usw.). “Legitime gesellschaftliche Anordnungen sind eine gute Schöpfung Gottes und göttliche Ordnungen, von denen ein Christ zu recht Ge-brauch machen kann“ (Apol. XVI,1). Ihre Teilnahme am öffentlichen Leben in den Kom-munen ist für die Kirche ein nicht zu unterschätzendes Kapital. Sie ermutigt ihre Glie-der, sich als Bürger zu engagieren; zusätzlich mag sie ab und zu ihre kollektive Stimme erheben, wenn es um gesellschaftliche Angelegenheiten von überragender Bedeutung geht. Das gilt insbesondere dann, wenn es um eine Abwertung des menschlichen Le-bens geht (z.B. Abtreibung, Rassismus usw.). “Öffentliche Behebung eines Unrechts, angeordnet durch den Magistrat, ist nicht verboten sondern ausdrücklich erlaubt, und es ist nach Paulus (Röm. 13) ein Werk Gottes. Solche Handlungen sind u.a. Gerichts-urteile“ (Apol. XVI,7).
0 comments:
Post a Comment